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Nitorma.AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28. September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen Robert Curcic, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Nitorma (nachfolgend „wir“), und dem Auftraggeber über Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Betrieb und Pflege von Websites.

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Vertragspartner.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(4) Für jeden Auftrag gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Bei Folgeaufträgen werden die jeweils geltenden AGB erneut in den Vertrag einbezogen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und kein Angebot im Rechtssinne.

(2) Nach dem Erstgespräch erhält der Auftraggeber ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Zeitrahmen und Preis. Wir halten uns an dieses Angebot vierzehn Tage ab Zugang gebunden.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt und wir die Annahme in Textform bestätigen. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das Angebot; diese Bedingungen gelten ergänzend.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich abschließend aus dem Angebot. Die auf unserer Website beschriebenen Editionen dienen der Einordnung.

(2) Nicht geschuldet sind Leistungen, die im Angebot nicht genannt sind. Das betrifft insbesondere das Verfassen vollständiger Texte, den Erwerb von Bildlizenzen, Domain- und Postfachgebühren des Anbieters des Auftraggebers, Rechtsberatung sowie die Schaltung von Anzeigen.

(3) Wir schulden eine nach den anerkannten Regeln der Technik erstellte Website. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder eine bestimmte Zahl an Anfragen ist nicht geschuldet.

(4) Gestalterische Entscheidungen treffen wir im Rahmen des abgestimmten Konzepts nach fachlichem Ermessen. Der Auftraggeber entscheidet über die Freigabe.

(5) Wir dürfen Leistungen durch fachkundige Dritte erbringen lassen. Unsere Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.

(6) Werden im Rahmen des Auftrags Google- oder vergleichbare Analytics-, Tracking- oder Werbekonten eingerichtet, führt der Auftraggeber diese grundsätzlich selbst und stellt uns die für die technische Einrichtung erforderlichen Zugriffsrechte zur Verfügung. Bei entsprechend gebuchter Leistung übernehmen wir die technische Einrichtung und Konfiguration der vereinbarten Analytics-, Tracking- und Consent-Komponenten. Damit erbringen wir keine individuelle Rechtsberatung; für die rechtliche Prüfung der eigenen Datenverarbeitungen und Rechtstexte bleibt der Auftraggeber verantwortlich, soweit keine gesonderte anwaltliche Prüfung beauftragt wurde. Werden dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und liegen die Voraussetzungen von Art. 28 DSGVO vor, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an überlassenen Texten, Bildern, Logos, Schriften und sonstigen Materialien über die erforderlichen Rechte verfügt. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der vertragsgemäßen Verwendung dieser Materialien gegen uns geltend gemacht werden, sofern er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Nachweisbaren Mehraufwand rechnen wir nach § 8 Absatz 6 ab.

(4) Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als drei Monate, können wir den bis dahin erbrachten Leistungsstand abrechnen.

§ 5 Termine

(1) Zeitangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht im Angebot ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet sind.

(2) Der Projektzeitraum wird mit der Beauftragung reserviert. Er setzt voraus, dass die Mitwirkung nach § 4 rechtzeitig erfolgt.

§ 6 Korrekturen und Änderungen

(1) Im Preis enthalten sind die im Angebot genannten Korrekturrunden: Edition One zwei Korrekturrunden, Edition Plus drei Korrekturrunden, Edition Custom vier Korrekturrunden.

(2) Eine Korrekturrunde ist die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem vorgelegten Stand. Einzeln nachgereichte Anmerkungen können wir als weitere Runde behandeln.

(3) Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen der Textform. Wir teilen vor Umsetzung Mehraufwand, Mehrkosten und Auswirkungen auf den Zeitplan mit. Umgesetzt wird erst nach Zustimmung des Auftraggebers.

(4) Grundlegende Richtungswechsel nach der Freigabe der Gestaltung sind keine Korrektur, sondern eine Änderung im Sinne von Absatz 3.

§ 7 Freigabe und Abnahme

(1) Der Auftraggeber gibt die gestalterische Richtung und die fertige Website jeweils in Textform frei. Mit der Freigabe der Gestaltung bestätigt er, dass die weitere Ausarbeitung auf dieser Grundlage erfolgt.

(2) Nach Fertigstellung fordern wir den Auftraggeber zur Abnahme auf und setzen ihm dafür eine Frist von zehn Werktagen. Verweigert er die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(4) Der Auftraggeber prüft vor der Abnahme insbesondere Texte, Zahlen, Preise, Angaben zu seinem Unternehmen und Pflichtangaben auf Richtigkeit.

§ 8 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt der im jeweiligen Angebot vereinbarte Preis. Soweit Umsatzsteuer gesetzlich anfällt, wird sie im Angebot entsprechend ausgewiesen.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung in drei Raten fällig: 40 Prozent mit der Beauftragung, 30 Prozent nach Freigabe der Gestaltung und 30 Prozent zum Livegang.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(6) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs rechnen wir mit 120 € je Stunde im Viertelstundentakt ab.

(7) Der Livegang setzt die vollständige Zahlung der bis dahin fälligen Raten voraus.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Gestaltungen und Inhalten ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Nutzungsrechte bei uns.

(3) Nicht übertragen werden Rechte an Entwürfen, die nicht umgesetzt wurden, sowie an allgemeinen Bausteinen, Vorlagen, Bibliotheken und Werkzeugen, die wir projektübergreifend einsetzen. Wir bleiben berechtigt, diese in anderen Projekten zu verwenden.

(4) An Schriften, Bildern und Programmbibliotheken Dritter gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Wir weisen diese bei der Übergabe nach.

(5) Der Auftraggeber darf die Leistungen nicht Dritten zur eigenständigen Nutzung außerhalb seines Unternehmens überlassen oder als Vorlage weitergeben.

§ 10 Referenz

Wir dürfen eine für den Auftraggeber erstellte Website erst nach ihrer öffentlichen Veröffentlichung und nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform als Referenz zeigen, unter Nennung des Unternehmens, Verlinkung der Website und Verwendung geeigneter Bildschirmaufnahmen. Vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Inhalte werden nicht als Referenz verwendet. Eine erteilte Zustimmung kann für die zukünftige Verwendung in Textform widerrufen werden.

§ 11 Betrieb und Pflege

(1) Betrieb, Pflege und Redaktion sind gesonderte Dauerleistungen. Ihr Umfang ergibt sich aus dem gewählten Paket.

(2) Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Livegang. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Bei jährlicher Vorauszahlung entfallen zwei Monatsbeiträge.

(4) Enthaltene Änderungsleistungen sind auf den jeweiligen Abrechnungsmonat bezogen und verfallen, soweit sie nicht in Anspruch genommen werden.

(5) Die Erreichbarkeit der Website hängt von Leistungen Dritter ab, insbesondere von Hosting-, Domain- und Netzbetreibern. Eine bestimmte Verfügbarkeit schulden wir nicht, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart ist.

(6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

(7) Auf Wunsch übergeben wir den Betrieb vollständig an den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Dritten. Der Aufwand dafür ergibt sich aus der Leistungsübersicht.

§ 12 Datenschutz

(1) Beide Seiten beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Verarbeiten wir im Rahmen von Betrieb, Pflege oder Formularen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3) Für die auf der Website des Auftraggebers verarbeiteten Daten ist der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

§ 13 Pflichtangaben, Rechtstexte und Barrierefreiheit

(1) Wir erbringen keine Rechtsberatung und dürfen sie nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz auch nicht erbringen.

(2) Soweit wir Impressum, Datenschutzerklärung oder vergleichbare Pflichtangaben einpflegen, geschieht das anhand der vom Auftraggeber bereitgestellten, freigegebenen oder aus einem dafür vorgesehenen rechtlichen Dienst stammenden Angaben. Für die individuelle rechtliche Prüfung bleibt der Auftraggeber verantwortlich, soweit keine gesonderte anwaltliche Prüfung beauftragt wurde.

(3) Ob und in welchem Umfang den Auftraggeber Pflichten zur digitalen Barrierefreiheit treffen, richtet sich nach seinem Angebot und seiner Unternehmensgröße. Wir bauen nach den anerkannten Regeln der Technik barrierearm; eine Zusicherung der Erfüllung gesetzlicher Pflichten liegt darin nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist.

§ 14 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der Auftraggeber zeigt Mängel in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.

(3) Wir beseitigen Mängel durch Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

(4) Kein Mangel ist eine Abweichung, die auf nachträglichen Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, auf unsachgemäßer Nutzung, auf Änderungen bei Diensten Dritter oder auf Besonderheiten veralteter Browser beruht.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 15 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten haften wir nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 16 Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder erkennbar vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrags.

(2) Zugangsdaten werden auf einem sicheren Weg übergeben und nach Abschluss des Projekts auf Wunsch gelöscht.

(3) Die Pflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus fort.

§ 17 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen zur Verschiebung der Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.